Um eine unterjährige Ausnahmegenehmigung zum Kauf und zur Verwendung (Abschuss) von Feuerwerk der Kategorie F2 zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, den Antrag grundsätzlich mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt in der Gemeinde oder Stadt, in der die Veranstaltung stattfindet, einzureichen.
Es ist wichtig zu beachten, dass für den Kauf und das Durchführen eines Feuerwerks außerhalb der regulären Jahreszeiten eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Mit dieser Genehmigung dürfen Sie Feuerwerkskörper der Kategorie F2 kaufen und verwenden. Auf unserer Webseite stellen wir Ihnen kostenlos einen Vordruck der Ausnahmegenehmigung als PDF zum Download zur Verfügung.
Der Antrag sollte immer bei dem Ordnungsamt in der Gemeinde oder Stadt eingereicht werden, in der die Veranstaltung stattfindet. Nach Erhalt der bestätigten Ausnahmegenehmigung können Sie bei uns Feuerwerk der Kategorie F2 kaufen oder bestellen. Für Feuerwerksartikel der Kategorie F1 und T1 ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich.